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Digitaler Bauantrag ab 01. November 2023

  • Aktuelle Meldung

Bauanträge können ab 1. November 2023 über Online-Formulare direkt bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Zum Ausfüllen gibt es zahlreiche Hilfestellungen. So wird unter anderem auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch kommt es zu kürzeren Bearbeitungszeiten, da die Anträge vollständiger eingereicht werden.

Für die Einreichung in digitaler Form wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt. Die Links zur digitalen Antragstellung finden Sie ab dem 01.11.2023 unter: https://www.lra-mue.de/buergerservice/formulare-egovernment/baurecht.html.

Ebenfalls Änderungen bei Anträgen in Papierform

Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, hat direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde zu erfolgen. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird.

Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und Anträge auf isolierte Befreiung und Ausnahmen sowie Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften: Diese sind in Papierform weiterhin direkt bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen.

Diese Verfahrensänderung hat den Vorteil, dass der Antrag sofort nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Bauaufsichtsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet wird.

Weitergehende Informationen, den Link für den digitalen Bauantrag,  sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite www.digitalerbauantrag.bayern.de. Dort gibt es auch eine Testversion der Online-Assistenten. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Bauaufsichtsbehörde für Fragen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner finden Sie unter www.lra-mue.de.

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